Schießordnung

Schießordnung des BSC Allemühl

  1. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen.
    Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom Vereinsvorstand hierzu eingeteilt oder ermächtigt ist.
    Mehrere Bogensportler können sich in der Aufsicht abwechseln.
    Während der Ausübung der Aufsichtsfunktion, darf der betreffende Bogensportler nicht selbst schießen; er muss solange warten, bis ein anderer die Aufsichtsfunktion übernommen hat.
  2. Vor Beginn der Schießübungen ist eine deutlich sichtbare Flagge am Fahnenmast als Warnhinweis für Unbeteiligte zu hissen.
    Gegebenenfalls ist das Anbringen der Warntafeln zu überprüfen.
  3. Die Benutzung der Bogenanlage ohne jegliche Aufsicht- und Begleitperson ist aus Gründen der Unfallverhütung ( Erste Hilfe) verboten.
  4. Das Schießen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß ist verboten.
  5. An der Schießlinie und auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die Waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot.
  6. Jugend- und Schülergruppen dürfen nur in Begleitung vom Vereinsvorstand autorisierten Personen den Feldparcours benutzen.
  7. Für die Benutzung der Bogensportanlage ist eine Schießkladde zu führen. Jeder Benutzer hat sich mit seinem Namen, Datum, und Uhrzeit wann er die Bogensportanlage betritt und verlässt einzutragen.
  8. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Die Aufsicht hat die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen; hierzu gehören insbesondere folgende Weisungen;
    • Der Bogen (mit aufgelegtem Pfeil) darf nur an der Schießlinie/Abschußpflock in Schussrichtung der Zielscheibe ausgezogen werden.
    • Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen.
    • Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhält.
    • Es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden.
    • Bei nach oben gerichteten Schüssen darf nur geschossen werden, wenn der erforderliche Pfeilfang intakt vorhanden ist.
    • Die Schussbahnen müssen frei von Ästen und sonstigenHindernissen sein.
    • Ist eine Pfeilsuche erforderlich, so ist durch die Aufsicht die Schießbahn deutlich für andere zu sperren bis die Suche beendet ist.
  10. Bei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen und Gefährdung der Sicherheit hat die Aufsicht das Schießen sofort zu unterbinden.
  11. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, ist das weitere Schießen sofort zu verbieten; sie sind gegebenen falls der Anlage zu verweisen.
  12. Jeder Bogensportler ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich.

Hier finden Sie unsere Schießordnung auch zum Download